Die Übungsstätte befindet sich in den Räumen des Fit-Inn, in der Schmittgasse 13 in Mörlenbach.
Das Training erfolgt in Form von Gruppengymnastik und wird von den zugelassenen Reha-Trainern des Vereins Fit & Aktiv Mörlenbach e.V. geleitet.
Die Rehamaßnahmen werden von jeder gesetzlichen Krankenkasse anerkannt und finanziell bezuschusst. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt durch den Verein.
An diesen Tagen finden unsere Rehakurse statt:
Montag: 15.00 - 16.00 Uhr Reha II
Montag 18.30 - 19.30 Uhr Reha II
Dienstag 10.30 - 11.30 Uhr Reha I
Dienstag 16.00 - 17.00 Uhr Hockergymnastik
Mittwoch 15. - 16.00 Uhr Reha I
Donnerstag 10.30 - 11.30 Uhr Reha II
Donnerstag 19:30 - 20:30 Reha I
Reha I: eingeschränkt belastbar
Reha II:belastbar
Es gibt viele Punkte zum Thema Rehabilitationssport, die Fragen aufwerfen. Wir möchten an dieser Stelle versuchen, Ihnen möglichst viele Fragen zu beantworten.
Was sind die Ziele der Reha-Gymnastik?
* Mobilisation der Gelenke
* Kräftigung und Dehnung der Muskulatur
* Verbesserung der Koordination
* Schulung und Wahrnehmung
* Modifizierung problematischer Alltagsbelastungen
* Erlernen von Entspannungstechniken
* Stärkung des Herz-Kreislauf-Systems
Wie komme ich zum Reha- und Gesundheitssport?
Den Vordruck "Antrag auf Kostenübernahme von Rehabilitationssport" erhalten Sie bei Reha- und Gesundheitssport Fit & Aktiv Mörlenbach e.V. oder bei Ihrem Arzt! Die Verordnungen können von jedem niedergelassenen Arzt ausgestellt werden.
Was sind die Voraussetzung für die Teilnahme am Rehabilitationssport?
Die Voraussetzung ist ein Antrag auf Kostenübernahme von Rehabilitationssport, der vom behandelten Arzt ausgefüllt wird.
Dieser enthält die Diagnose sowie die Anzahl und Dauer der wöchentlichen Übungsstunden, in der Regel 2-mal pro Woche. Der Antrag muss von der Krankenkasse genehmigt werden!
Rehasport in einem Verein wird von allen gesetzlichen Krankenkassen unterstützt.
Wie ist der Ablauf?
* Besuch der Arztes
* Verordnung ,,Antrag auf Kostenübernahme von Rehabilitationssport\"
* Terminabsprache mit dem Verein (Beratung)
* Genehmigung der Krankenkasse
Bei welchem Krankheitsbild erhalte ich eine Verordnung?
Rehabilitatives Training bezieht sich auf alle akuten und chronischen Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Unser Programm bei orthopädischen Erkrankungen, postoperativ oder nach konservativer Behandlung reicht vom Fuß bis zur Halswirbelsäule.
Darunter fallen:
Alle Erkrankungen der Muskeln und Gelenke (Arthrose, Rheuma), der Wirbelsäule (Bandscheibenvorfall oder Vorwölbung, LWS--HWS-Syndrom), Krankheiten wie Morbus Bechterew, Morbus Scheuermann, Osteoporose und Beckenbodenschwäche.
Weiterhin ist der Rehabilitationssport geeignet nach Erhalt künstlicher Hüft- oder Kniegelenke und nach Krebserkrankungen.
Info-Telefon: 06209-71 29 48
Das Training erfolgt in Form von Gruppengymnastik und wird von den zugelassenen Reha-Trainern des Vereins Fit & Aktiv Mörlenbach e.V. geleitet.
Die Rehamaßnahmen werden von jeder gesetzlichen Krankenkasse anerkannt und finanziell bezuschusst. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt durch den Verein.
An diesen Tagen finden unsere Rehakurse statt:Montag: 15.00 - 16.00 Uhr Reha II
Montag 18.30 - 19.30 Uhr Reha II
Dienstag 10.30 - 11.30 Uhr Reha I
Dienstag 16.00 - 17.00 Uhr Hockergymnastik
Mittwoch 15. - 16.00 Uhr Reha I
Donnerstag 10.30 - 11.30 Uhr Reha II
Donnerstag 19:30 - 20:30 Reha I
Reha I: eingeschränkt belastbar
Reha II:belastbar
Es gibt viele Punkte zum Thema Rehabilitationssport, die Fragen aufwerfen. Wir möchten an dieser Stelle versuchen, Ihnen möglichst viele Fragen zu beantworten.
Was sind die Ziele der Reha-Gymnastik?
* Mobilisation der Gelenke
* Kräftigung und Dehnung der Muskulatur
* Verbesserung der Koordination
* Schulung und Wahrnehmung
* Modifizierung problematischer Alltagsbelastungen
* Erlernen von Entspannungstechniken
* Stärkung des Herz-Kreislauf-Systems
Wie komme ich zum Reha- und Gesundheitssport?
Den Vordruck "Antrag auf Kostenübernahme von Rehabilitationssport" erhalten Sie bei Reha- und Gesundheitssport Fit & Aktiv Mörlenbach e.V. oder bei Ihrem Arzt! Die Verordnungen können von jedem niedergelassenen Arzt ausgestellt werden.
Was sind die Voraussetzung für die Teilnahme am Rehabilitationssport?
Die Voraussetzung ist ein Antrag auf Kostenübernahme von Rehabilitationssport, der vom behandelten Arzt ausgefüllt wird.
Dieser enthält die Diagnose sowie die Anzahl und Dauer der wöchentlichen Übungsstunden, in der Regel 2-mal pro Woche. Der Antrag muss von der Krankenkasse genehmigt werden!
Rehasport in einem Verein wird von allen gesetzlichen Krankenkassen unterstützt.
Wie ist der Ablauf?
* Besuch der Arztes
* Verordnung ,,Antrag auf Kostenübernahme von Rehabilitationssport\"
* Terminabsprache mit dem Verein (Beratung)
* Genehmigung der Krankenkasse
Bei welchem Krankheitsbild erhalte ich eine Verordnung?
Rehabilitatives Training bezieht sich auf alle akuten und chronischen Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Unser Programm bei orthopädischen Erkrankungen, postoperativ oder nach konservativer Behandlung reicht vom Fuß bis zur Halswirbelsäule.
Darunter fallen:
Alle Erkrankungen der Muskeln und Gelenke (Arthrose, Rheuma), der Wirbelsäule (Bandscheibenvorfall oder Vorwölbung, LWS--HWS-Syndrom), Krankheiten wie Morbus Bechterew, Morbus Scheuermann, Osteoporose und Beckenbodenschwäche.
Weiterhin ist der Rehabilitationssport geeignet nach Erhalt künstlicher Hüft- oder Kniegelenke und nach Krebserkrankungen.
Info-Telefon: 06209-71 29 48














