Aktuelles

February 23, 2022
Es gibt Neuigkeiten!

Ab dem 04.März gilt die 3G Reglung für die Fitness- und Gesundheitsbranche in Hessen.

Das heißt der Zutritt im FIT-INN ist wie folgt geregelt:

Es genügt….
* ein Impfnachweis
* ein Genesenennachweis
* ein Testnachweis einer offiziellen Teststation oder der Nachweis einer betrieblichen Testung, Test unter Aufsicht
* ein Testnachweis aufgrund einer maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR- oder PoC-PCR-Testung
* der Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schüler sowie Studierende (beispielsweise Schultestheft)

(Da die meisten von Euch schon Ihre Zugangsberechtigung im Check In hinterlegt haben, dürfte diese Umstellung kaum zu bemerken sein;-))

Wer braucht keinen Negativnachweis? Wer muss nur einen Test vorlegen?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können, benötigen einen aktuellen Test oder ein Testheft.

Das tragen einer medizinischen Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2 ist weiterhin im Eingangsbereich, den Umkleiden und Laufwegen erforderlich.

Sportliche Grüße aus Deinem FIT-INN in Mörlenbach 👟

Wir freuen uns auf Deinen Besuch!

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